Gedanken zum Wochenabschnitt - Nasso 5786

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IKG/Daniel Shaked

von Oberrabbiner Jaron Engelmayer

Das Vermögen, das erhalten bleibt

In dieser längsten Parascha der gesamten Tora kommt ein einfacher und unscheinbarer Satz am Rande einer nebensächlich erscheinenden Anweisung daher, welcher aber in Wirklichkeit völlig verschlüsselt ist und Erklärung bedarf: (4. Buch Moses 5, 10) "Und eines Jeden Heiligtümer gehören ihm, was jemand dem Priester gibt, gehört ihm." Gehört die Abgabe nun dem Eigentümer, oder dem Priester? Das erste wäre ein Widerspruch in sich, denn wenn es Abgaben sind, wie sollte es nach wie vor dem Eigentümer gehören? Die zweite Möglichkeit entspricht nicht dem einfachen Satzverständnis, und außerdem handelte es sich eine unnötige Nachdoppelung.

Nachmanides klärt auf, dass sich der erste Teil tatsächlich auf Abgaben bezieht, welche zu entrichten sind, und dennoch vom Eigentümer genossen werden, jedoch mit Auflagen der Heiligkeit versehen: Der Zehnte des Viehs (welches im Laufe des Jahres geboren wurde), das zweite Zehntel von Getreiden und Früchten (Ma´aßer sheni), sowie die Früchte des vierten Jahres (Neta Rewa`i), welche in Jerusalem in Reinheit gegessen werden sollen. Mit dem zweiten Teil sind die tatsächlichen Abgaben an den Priester gemeint, welche diesem dann auch gehören. Jedoch gilt auch für diese: "...gehört ihm" - dem Eigentümer, nämlich das Recht zu entscheiden, welchem Priester diese Abgaben zukommen sollen.

Der Sifri (Abschnitt 32) bezieht beide Satzteile auf den Priester. Im ersten Teil geht es aber um einen Priester, der selbst ein Opfer darbringt: Er darf die Opferteile, die dem Priester zustehen, selbst behalten und genießen, und muss sie nicht einem anderen Priester überlassen, selbst wenn er sich nicht in der eigenen Dienstwoche befindet. 

Einen tiefgründigen Aspekt können die Moralisten im Vers entdecken:

Als Reb Amschel Rothschild, Begründer der berühmten Hauses Rothschild und Vater der fünf Banker, gefragt wurde, wie groß sein Vermögen sei, antwortete er: "Und eines Jeden Heiligtümer gehören ihm." Was er als sein Vermögen erachtete, waren die Heiligtümer, die er abgab, die zahllosen Wohltätigkeiten und Unterstützung der Bedürftigen. Anderes Vermögen kann jederzeit verloren gehen. Es ist ein vorübergehendes Pfand G"ttes in den Händen des Menschen und soll zu den hierfür gegebenen Zwecken dienen. "Denn in seinem Tode wird er alles nicht mitnehmen" (Psalm 49, 18) - "den Menschen werden weder Silber noch Gold, weder Edelsteine noch Juwelen begleiten, sondern nur Tora und gute Taten" (Sprüche der Väter 6, 9). 

Was aber an Wohltätigkeit abgegeben und für höhere Zwecke investiert wurde, dieses Vermögen bleibt dem Geber für alle Ewigkeit erhalten und steht ihm zur Seite - es "gehört ihm".