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Für Hinterbliebene im Todesfall

Wichtig ist es, nach dem Ableben eines Familienmitglieds (egal ob der Tod im Spital oder zu Hause eingetreten ist) umgehend die Friedhofsverwaltung zu verständigen!

Friedhofsverwaltung
Zu Bürozeiten: +43/1/767 62 52
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 14:00  
Freitag: 9:00 – 12:00 
Außerhalb der Bürozeiten: +43/676/844 512 451 
Hr. Mordechai Hammer (24 Std.)

Bei Todesfällen an Shabbat sowie an jüdischen Feiertagen
Schicken Sie eine SMS oder Whats-App Nachricht an die oben genannte Nummer.
Bitte vergessen Sie nicht, den genauen Namen des Verstorbenen sowie den Sterbeort mitzuteilen.

Chewra Kadischa
Wenn es Ihnen ein Bedürfnis ist, persönliche Dinge zu regeln und Sie Beratung brauchen kontaktieren Sie uns bitte unter: 0664 125 05 65

Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, ist der diensthabende Arzt unbedingt und sofort zu ersuchen, den Toten nicht obduzieren zu lassen, und darauf aufmerksam zu machen, dass die Abholung des Verstorbenen durch Organe der Kultusgemeinde veranlasst wird.

Sollte der Tod zu Hause eingetreten sein, ist sofort der zentrale Totenbeschaudienst zu verständigen. Bis zum Eintreffen des Beschauarztes besorgen Sie sich vom behandelnden Arzt den sogenannten „Behandlungsschein”. Erst dann kann eine sofortige Freigabe des Verstorbenen und dessen Überführung auf unseren Friedhof erfolgen.

Zentraler Totenbeschaudienst
Tel. +43/1 79 775 / 87890 (an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr)