Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gemeindemitglieder!
In der Sitzung des Kultusvorstands vom 10. Dezember 2025 wurden folgende Themen behandelt:
- Präsentation Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW)
- 25 Jahre Archiv
- IKG-Mitgliedsbeitrag: Vereinfachte Darstellung und Reduktionsregelungen
- Anpassung der Rabbinatsgebühren
Präsentation Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW)
Dr. Andreas Kranebitter, wissenschaftlicher Leiter des DÖW, präsentierte dem Kultusvorstand einen Überblick über die Geschichte und die aktuellen Aktivitäten des DÖW. Im Jahr 1963 von Überlebenden des NS-Terrors, die aus unterschiedlichen Gründen verfolgt wurden, gegründet, standen von Beginn an Dokumentation, aber auch Forschung sowie die Aufklärung der Bevölkerung über die NS-Zeit im Mittelpunkt. Zu den aktuellen Forschungsprojekten zählen die Aufarbeitung der Delogierungen jüdischer Mieter und Mieterinnen von Wiener Gemeindewohnungen in der NS-Zeit, aber auch ein Nachschlagewerk über die Schoa, das bis 2027 fertig gestellt sein soll. Der Arbeitstitel: „The Holocaust in Austria. The Destruction of Austrian Jews”.
Das DÖW erstellt zudem im Auftrag von Innen- und Justizministerium den jährlichen Rechtsextremismusbericht. Der Report für 2024 sei bereits vor Fertigstellung, kündigte Kranebitter an. Stichwort Rechtsextremismus: hier wird auch an der neuesten Ausgabe des Handbuches des Rechtsextremismus gearbeitet und das DÖW beobachtet auch Rechtsextremismus. Screene man hier Umfragedaten aus der österreichischen Bevölkerung, zeige sich, dass es hier zu Lande einen vehementen rechten und rechtsextremen Antisemitismus gebe, auch wenn man diesen nicht immer stark wahrnehme, so der DÖW-Leiter. Dieser müsse beforscht werden. Gleichzeitig dürfe man die anderen Formen von Antisemitismus nicht übersehen. Das DÖW habe schon auf Antisemitismus von links aufmerksam gemacht, als dieses Thema von vielen noch negiert worden sei.
Ansonsten bereite das DÖW den Umzug von der Wiener Innenstadt auf das Otto Wagner-Areal vor. Die Eröffnung sei für 2028 geplant, momentan sei aber die Finanzierung noch nicht gesichert.

Mag. Wolfgang Schellenbacher vom DÖW stellte im Anschluss an Kranebitters Ausführungen das Projekt „Memento“ vor. Um die Opferdaten, die das DÖW Jahrzehnte lang gesammelt hat, nicht nur als Datenbank zur Verfügung zu stellen, beschreitet man mit „Memento“ einen neuen Weg der Vermittlung. Abrufbar unter memento.wien handelt es sich um eine mobile Webseite, die wie eine App funktioniert, bei der man aber nichts herunterladen muss. Man kann sich hier entweder in der Umgebung umsehen, in der man gerade unterwegs ist, oder aber auf der Webseite bereits konkrete Namen oder Adressen eingeben. Häuser, die als letzte Wohnorte vor der Deportation bekannt sind, sind auf Memento erfasst, beim Draufklicken öffnen sich Dokumente bis hin zu Fotos der Opfer des NS-Terrors.

Die Idee sei gewesen, dass ein Spaziergang durch die Stadt zu Erinnerungsorten führe, dass hier eine Art lebendiges Archiv entstehe. Anders als bei „Stolpersteinen“, wo immer eine symbolische Auswahl getroffen werde, könne auf „Memento“ auf alle Menschen verwiesen werden, die in Wien gelebt haben und Opfer des Holocaust wurden. Zielgruppe waren einerseits junge Menschen, dabei vor allem Schüler und Schülerinnen, aber auch Familienmitglieder von Opfern. Das Projekt wende sich aber auch an Anrainer, Touristen und insgesamt die interessierte Öffentlichkeit. Erfasst sind in dieser Anwendung über 55.000 Namen und damit Schicksale von Opfern, über 27.000 Wohnungs- und mehr als 8.000 Hausadressen. Aktuell sind circa 9.000 Fotos abrufbar. Schellenbacher betonte, zusätzliche Aufnahmen, aber auch Dokumente würden laufend ergänzt. Man freue sich hier auch immer über Kontaktaufnahmen von Angehörigen, die Fotos zur Verfügung stellen.
Seitens KV Noah Scheer (Atid) wurde angeregt, nach Möglichkeiten zu suchen, physische und digitale Erinnerungsarbeit zu verknüpfen – etwa mittels QR-Codes auf „Steinen der Erinnerung“. Kranebitter begrüßte die Idee, solche Verknüpfungen anzudenken, und verwies dabei auch auf ein Gespräch mit Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP), in dem er vorgeschlagen habe, auch eine virtuelle Namensmauer anzubieten. Es zeige sich, dass der Besuch der realen Namensmauer oft Vor- und Nachbereitung brauche und viele dieser Anfragen kämen derzeit an das DÖW. Hier könnte ein digitales Projekt dem Informationsbedarf nachkommen.
25 Jahre Archiv
Im Jahr 2000 wurden in einem Haus der IKG in der Herklotzgasse historische Archivmaterialien wiedergefunden. Das bildete den Auftakt zur Wiederbegründung des Archivs der IKG Wien vor 25 Jahren. Anlässlich dieses Jubiläums präsentierte Archiv-Leiterin Susanne Uslu-Pauer dem Kultusvorstand die bisherigen umfassenden Tätigkeiten, um ein modernes Archiv aufzubauen. „Man könnte auch sagen, wir haben versucht, das Archiv aus dem Dornröschenschlaf in das 21. Jahrhundert zu holen.“
Vieles greife hier ineinander: ohne Digitalisierung etwa sei keine adäquate Recherche oder Beantwortung von Anfragen möglich. Im Schnitt erreichen das Archiv jährlich mehr als 2.800 familienbezogene Anfragen.
Was hier bisher alles geleistet wurde: es wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen abgeklärt, eine Archivdatenbank aufgebaut, daran die Digitalisate angeknüpft und etliche Erschließungsprojekte durchgeführt. Seit 2014 ist auch die Matrikenstelle im Archiv angesiedelt, durch die Personenstandsangaben könnten seitdem Anfragen aus Wissenschaft, von Behörden und Familien viel effizienter bearbeitet werden. 2015 wurden die Archivräumlichkeit saniert, Depoträume eingerichtet, ein Benutzerraum geschaffen. Haupttätigkeit sei bis heute die Erschließung aller Archivalien.
Ein Ziel, das man dabei nicht aus den Augen verliere: die Zusammenführung aller historischen Archivteile in Wien. So seien beispielsweise die Bestände aus dem Burgenland nach dem Abschluss eines entsprechenden Abkommens mit Landeshauptmann Hans Peter Doskozil inzwischen im Archiv in Wien und werden hier aufgearbeitet. Andere Archivbestände befinden sich noch in Polen, in Russland sowie in Israel. Mit Polen sei man in Gesprächen, mit Russland habe es bereits eine Einigung gegeben, doch auf Grund der EU-Sanktionen gegen Moskau nach dem Angriff auf die Ukraine wurde die Rückgabe der Archivalien auf Eis gelegt.
Israel wird die Leihgabe in Entsprechung eines israelischen Gesetzes, wonach importierte Kulturgüter nicht mehr ausgeführt werden dürfen, nicht zurückgeben. Sicherlich auch, um keinen Präzedenzfall zu schaffen, so Uslu-Pauer. Die Entscheidung, die damals bekannten Bestände des Wiener Archivs nach Jerusalem zu überführen, war 1951 im Kultusvorstand erfolgt. Man sah damals keine Zukunft für die jüdische Gemeinde und wollte die Dokumente in Sicherheit wissen, wie IKG-Präsident Oskar Deutsch ergänzend erläuterte. Uslu-Pauer betonte, hier wolle man in Gesprächen vor allem erreichen, dass die in Jerusalem gelagerten Bestände in Wien zumindest digital verfügbar sind. Derzeit ist dies nur bei Dokumenten der Jahre 1933 bis 1945 der Fall, allerdings auf Mikrofilm bzw. Mikrofilmscans in schlechter Qualität. Das älteste Dokument aus Wien datiert allerdings aus dem Jahr 1626. „Ich will unbedingt schaffen, dass beide Seiten Zugriff auf Datenbanken und Digitalisate haben.“
IKG-Mitgliedsbeitrag: Vereinfachte Darstellung und Reduktionsregelungen
Unverändert bleibt auch 2026 die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Gemeindemitglieder, führte Generalsekretär Benjamin Nägele. Es gehe nunmehr daru, die Regelung für Reduktionen gemäß der Beschlüsse des Kultusvorstands vereinfacht darzustellen. Grundsätzlich gilt für jedes volljährige Gemeindemitglied eine Vorschreibung in der Höhe von 240 Euro pro Jahr beziehungsweise 20 Euro pro Monat, betonte Generalsekretär Benjamin Nägele. Für vom Kultusvorstand bestimmte Personengruppen gibt es zwei Reduktionsstufen:
Nicht berufstätige Ehepartner von Vollzahlern sowie Mütter und Väter in Karenz zahlen 120 Euro pro Jahr oder zehn Euro pro Monat.
Eine Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 70 Euro pro Jahr beziehungsweise 5,84 Euro pro Monat können Studierende und Menschen in Ausbildung bis 24 Jahre, Personen mit einem niedrigen Einkommen bis zur Höhe der Mindestpension (bzw. Armutsgrenze), Mindestsicherungsbezieher sowie arbeitslose Personen.
Reduktionen müssen beim Mitgliederservice beantragt werden – und dafür braucht es jeweils einen Nachweis, der dem Mitgliederservice zu übermitteln ist. Klargestellt wurde, dass legitime Nachweise u.a. sind: Pensionsbescheide, Versicherungsdatenauszüge, Studienbestätigungen (bis 24 Jahre), Bestätigungen über Mindestsicherungs- oder Arbeitslosenbezug etc. Wer solche Dokumente nicht vorlegen kann, könne sich alternativ auch vertraulich für eine Bestätigung an ESRA oder einer ähnlichen Institution (wie Volkshilfe oder Caritas) wenden und diese dort einholen. Das soll nun auf der IKG-Webseite verständlicher dargestellt werden sowie als transparente Richtlinie für die Mitarbeiter des Mitgliederservice gelten, kündigte Nägele an.
Anpassung der Rabbinatsgebühren
Oberrabbiner Jaron Engelmayer schlug dem Kultusvorstand am Mittwochabend die Anpassung einiger Rabbinatsgebühren vor: Dabei bleiben die Gebühren für IKG-Mitglieder gleich hoch oder werden sogar günstiger, dagegen steigen sie für Nicht-Mitglieder an. Der Kultusvorstand stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.
Änderungen gibt es dabei vor allem im Bereich der Anmietung des Stadttempels sowie des Gemeindezentrums, hier zahlen Mitglieder neben der Miete keine Gebühr, für Nicht-Mitglieder beträgt diese 420 Euro. Für Bestätigungen des Rabbinats zahlen Mitglieder wie auch bisher keine Gebühr, Nicht-Mitglieder allerdings statt bisher 80 Euro nun 160 Euro. Sind für die Ausstellung einer Bestätigung zusätzliche Recherchen nötig, sind hier pro Stunde ebenfalls 160 Euro zu zahlen.
Beziehen Tempelkarten-Besitzer, die durch ihren jährlichen Beitrag den Stadttempel mitfinanzieren, Leistungendes Stadttempels, so gilt für diese ein reduzierter Tarif (siehe Tabelle/Bild).
Rabbinatsgebühren
| Bezeichnung | bisher | ab 2026 | ||
|---|---|---|---|---|
| IKG-Mitglied | mit Tempelkarte | Nicht-Mitglied | ||
| Beschneidung durch Mohelim der IKG | keine Gebühr | keine Gebühr | keine Gebühr | |
| Bar/Bat Mitzvah | 180,00 | 180,00 | 180,00 | |
| Trauung: Vorbereitung (unabhängig von Ort der Chuppah) | 360,00 | 360,00 | 360,00 | |
| Trauung: Kosten außerhalb Sprengel pro angefangenem Tag | 750,00 | 750,00 | 750,00 | |
| Anmietung Chuppah (vom Stadttempel oder mobil) | 350,00 | 250,00 |
100,- |
750,- |
| Bestätigungen des Rabbinats | keine Gebühr | keine Gebühr | keine Gebühr | 160,- (statt 80,-) |
| Bestätigungen zusätzl. Recherche pro Stunde für Nicht-Mitglieder | 80,00 | keine Gebühr | keine Gebühr | 160,- |
| Kaution Gemeindezentrum oder Stadttempel | 500,00 | 500,00 | 500,00 | 500,00 |
| Miete Gemeindezentrum | 700,00 | 700,00 | 700,00 | 700,- zzgl. Gebühr |
| Miete Stadttempel | 1200,00 | 1200,00 | 1000,00 |
1.200,- zzgl. Gebühr |
| Bearbeitungsgebühr für Anmietungen | 210,00 | keine Gebühr | keine Gebühr | 420,- (statt 210,-) |
Anmerkungen:
Änderungen zu 2019 sind in rot.
Der Tarif für Gemeindemitglieder gilt bei Beitragswahrheit.