Vor Pessach ist es empfehlenswert, den im eigenen Besitz befindlichen
Chamez einem Nichtjuden zu verkaufen. Dieser Verkauf trifft sowohl für
richtige Chamez-Produkte zu, also Esswaren, welche explizit mindestens
eine der fünf Getreidesorten beinhalten und die nicht entsorgt werden
können, als auch für Produkte, Medikamente etc., von denen man nicht
weiß, ob sie Chamez beinhalten.