„Der heutige Beschluss verbindet Geschichte und Zukunft, er ist historisch und zukunftsweisend zugleich. Judentum ist seit Jahrhunderten selbstverständlicher Teil Österreichs. Dennoch waren Jüdinnen und Juden immer wieder Verfolgungen ausgesetzt. Nach der Zäsur der Shoah dauerte es Jahrzehnte, bis jüdisches Gemeindeleben wieder sichtbar wurde. Das heute beschlossene Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz trägt zur Absicherung jüdischen Lebens und Kultur bei. Es ist auch Ausdruck der Anerkennung der Republik für die Sicherheitsleistung sowie die Jugend-, Kultur- und Vermittlungsarbeit der Israelitischen Kultusgemeinden.
Unser Dank gilt Bundeskanzler Sebastian Kurz, mit dem wir jahrelang an diesem Projekt gearbeitet haben sowie Bundesministerin Karoline Edtstadler, die die Detailverhandlungen geführt und schließlich gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler und Abgeordnete Eva Blimlinger zum Abschluss gebracht hat. Auch den Abgeordneten von SPÖ und NEOS danke ich für die Gespräche und fortwährende Unterstützung dieses Vorhabens.“
So lautet die prompte Reaktion der IKG-Führung auf die soeben im Nationalrat gesetzten wichtigen Schritt in einem mehr als zwei Jahre langen Prozess: Das Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz (ÖJKG) wurde im Nationalrat einstimmig beschlossen. Damit will die Republik die Absicherung jüdischen Gemeindelebens in Österreich unterstützen.
IKG-Präsident Oskar Deutsch fasste in einer Aussendung die Bedeutung dieses Gesetzes zusammen und drückte seinen Dank und Freude über den Beschluss des Nationalrats aus:
Soeben hat der Nationalrat einen wichtigen Schritt in einem mehr als zwei Jahre langen Prozess gesetzt: Mit dem Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetz (ÖJKG), will die Republik die Absicherung jüdischen Gemeindelebens in Österreich unterstützen. Es freut mich besonders, dass der Nationalrat das ÖJKG einstimmig beschlossen hat.
Dank an die Beteiligten. Bevor ich auf Details des Gesetzes eingehe, möchte ich einigen Menschen meinen aufrichtigen Dank aussprechen: Alle voran Bundeskanzler Sebastian Kurz, mit dem wir mehr als zwei Jahre an dem Projekt der gesetzlichen Absicherung der jüdischen Gemeinde gearbeitet haben. Und Bundesministerin Karoline Edtstadler, die im Frühling 2020 die Detailverhandlungen für die Bundesregierung übernommen hat. Vizekanzler Werner Kogler und Nationalratsabgeordnete Eva Blimlinger von den Grünen, die ebenso maßgeblich mitgewirkt haben. Den Abgeordneten von SPÖ und NEOS, die sofort ihre Unterstützung zugesagt haben, danke ich ausdrücklich. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen Mitarbeitern und Funktionsträgern der IKG, die jahrelang am Zustandekommen des Gesetzes mitgewirkt haben, bedanken.
Absicherung der Gemeinde für unsere Kinder. Die IKG ist heute eine der sichersten jüdischen Gemeinden Europas, deren Infrastruktur und Leistungen für alle Mitglieder beispiellos sind. Eine leider notwendige Grundvoraussetzung dafür ist die Sicherheitsarbeit, die nach dem Terroranschlag auf den Wiener Stadttempel im Jahr 1981 kontinuierlich verbessert wurde. Heute machen die Sicherheitskosten mehr als 20 Prozent der Gesamtausgaben der IKG Wien aus. Die Zusammenarbeit der vier Kultusgemeinden in Österreich mit dem Innenministerium und den Sicherheitsbehörden dient EU-weit als Vorbild.
Vor sieben Jahren erhielt die Sicherheitsarbeit der Kultusgemeinde erstmals auch monetäre Anerkennung durch den Staat. Durch die Hilfe der damaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner wurde ein Fördervertrag für die Sicherheitsarbeit der IKG vereinbart. Ausgaben in Höhe von 3,7 Millionen Euro wurden mit zuletzt 1,3 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Das neue Gesetz ersetzt den bisherigen Sicherheitsfördervertrag.
Das ÖJKG sieht eine Zweckwidmung der Mittel an die IRG für folgende Bereiche vor:
- Schutz jüdischer Einrichtungen
- Erhalt und Pflege des österreichisch-jüdischen Kulturerbes
- Förderung des jüdischen Gemeindelebens und seiner Struktur
- Dialog der Religionen
- Jugendförderung
- Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches
Nächste Schritte. Nun muss der Bundesrat das Gesetz beschließen. Nach Bestätigung des Bundespräsidenten und Kundmachung des Gesetzes tritt es in Kraft. In der Folge schließt die IRG einen Vertrag mit der Bundesregierung ab und beschließt die Zuweisung der Mittel an die Kultusgemeinden in Österreich. Für Wien entscheidet der Kultusvorstand über die Verwendung der Gelder. Für das Jahr 2020 sind österreichweit einmalig fünf Millionen Euro veranschlagt, ab 2021 vier Millionen Euro.
Unser Dank gilt Bundeskanzler Sebastian Kurz, mit dem wir jahrelang an diesem Projekt gearbeitet haben sowie Bundesministerin Karoline Edtstadler, die die Detailverhandlungen geführt und schließlich gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler und Abgeordnete Eva Blimlinger zum Abschluss gebracht hat. Auch den Abgeordneten von SPÖ und NEOS danke ich für die Gespräche und fortwährende Unterstützung dieses Vorhabens.“
So lautet die prompte Reaktion der IKG-Führung auf die soeben im Nationalrat gesetzten wichtigen Schritt in einem mehr als zwei Jahre langen Prozess: Das Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz (ÖJKG) wurde im Nationalrat einstimmig beschlossen. Damit will die Republik die Absicherung jüdischen Gemeindelebens in Österreich unterstützen.
IKG-Präsident Oskar Deutsch fasste in einer Aussendung die Bedeutung dieses Gesetzes zusammen und drückte seinen Dank und Freude über den Beschluss des Nationalrats aus:
Soeben hat der Nationalrat einen wichtigen Schritt in einem mehr als zwei Jahre langen Prozess gesetzt: Mit dem Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetz (ÖJKG), will die Republik die Absicherung jüdischen Gemeindelebens in Österreich unterstützen. Es freut mich besonders, dass der Nationalrat das ÖJKG einstimmig beschlossen hat.
Dabei geht es vor allem um die Anerkennung des Judentums als selbstverständlichen Teil Österreichs. Ein besonderer Aspekt des ÖJKG ist, dass es zum Ausdruck bringt, dass das Judentum mehr als eine Religion ist. Fortan erhält die Israelitische Religionsgesellschaft (IRG) vier Millionen Euro, die für Sicherheit, Kultur-, Jugend- sowie Vermittlungsarbeit zweckgebunden sind. Diese Mittel sollen die IRG und die vier Kultusgemeinden in Österreich, wie wir sie heute kennen, für unsere Kinder und Enkelkinder absichern.
Dank an die Beteiligten. Bevor ich auf Details des Gesetzes eingehe, möchte ich einigen Menschen meinen aufrichtigen Dank aussprechen: Alle voran Bundeskanzler Sebastian Kurz, mit dem wir mehr als zwei Jahre an dem Projekt der gesetzlichen Absicherung der jüdischen Gemeinde gearbeitet haben. Und Bundesministerin Karoline Edtstadler, die im Frühling 2020 die Detailverhandlungen für die Bundesregierung übernommen hat. Vizekanzler Werner Kogler und Nationalratsabgeordnete Eva Blimlinger von den Grünen, die ebenso maßgeblich mitgewirkt haben. Den Abgeordneten von SPÖ und NEOS, die sofort ihre Unterstützung zugesagt haben, danke ich ausdrücklich. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen Mitarbeitern und Funktionsträgern der IKG, die jahrelang am Zustandekommen des Gesetzes mitgewirkt haben, bedanken.
Absicherung der Gemeinde für unsere Kinder. Die IKG ist heute eine der sichersten jüdischen Gemeinden Europas, deren Infrastruktur und Leistungen für alle Mitglieder beispiellos sind. Eine leider notwendige Grundvoraussetzung dafür ist die Sicherheitsarbeit, die nach dem Terroranschlag auf den Wiener Stadttempel im Jahr 1981 kontinuierlich verbessert wurde. Heute machen die Sicherheitskosten mehr als 20 Prozent der Gesamtausgaben der IKG Wien aus. Die Zusammenarbeit der vier Kultusgemeinden in Österreich mit dem Innenministerium und den Sicherheitsbehörden dient EU-weit als Vorbild.
Vor sieben Jahren erhielt die Sicherheitsarbeit der Kultusgemeinde erstmals auch monetäre Anerkennung durch den Staat. Durch die Hilfe der damaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner wurde ein Fördervertrag für die Sicherheitsarbeit der IKG vereinbart. Ausgaben in Höhe von 3,7 Millionen Euro wurden mit zuletzt 1,3 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Das neue Gesetz ersetzt den bisherigen Sicherheitsfördervertrag.
Das ÖJKG sieht eine Zweckwidmung der Mittel an die IRG für folgende Bereiche vor:
- Schutz jüdischer Einrichtungen
- Erhalt und Pflege des österreichisch-jüdischen Kulturerbes
- Förderung des jüdischen Gemeindelebens und seiner Struktur
- Dialog der Religionen
- Jugendförderung
- Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches
Nächste Schritte. Nun muss der Bundesrat das Gesetz beschließen. Nach Bestätigung des Bundespräsidenten und Kundmachung des Gesetzes tritt es in Kraft. In der Folge schließt die IRG einen Vertrag mit der Bundesregierung ab und beschließt die Zuweisung der Mittel an die Kultusgemeinden in Österreich. Für Wien entscheidet der Kultusvorstand über die Verwendung der Gelder. Für das Jahr 2020 sind österreichweit einmalig fünf Millionen Euro veranschlagt, ab 2021 vier Millionen Euro.