Mit dem Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 wurde Juden erstmals rechtliche Gleichstellung gewährt
Im Jahre 1867 wurde im sogenannten Österreichisch-Ungarischen Ausgleich, einer Vereinbarung durch die das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt wurde, die rechtliche Gleichstellung der Juden in Österreich und Ungarn verankert. Das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867, auch Dezemberverfassung genannt, beinhaltete ein Gesetz, das die Gleichbehandlung aller Bürger vorsah, die Unverletzlichkeit des Privateigentums und der Privatsphäre garantierte und Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährte. Damit wurde auch den Juden Österreichs die rechtliche Gleichstellung gewährt. Der Paragraph 19 besagte:
Erstmals in ihrer Geschichte wurden Juden in ganz Österreich der ungehinderte Aufenthalt und die Religionsausübung gestattet. Zu dieser Zeit lebten 40.000 Juden in Wien, mehr als in Prag, Krakau und Lemberg. Der Großteil war aus der ungarischen Reichshälfte eingewandert, viele kamen aber auch aus Böhmen, Mähren und Galizien. Seit jeher haben sich jüdische Einwanderer den vorherrschenden Bedingungen im jeweiligen Land angepasst, in dem verständlichen Bestreben als gleichberechtigter Bürger mit allen Rechten und Pflichten in Frieden mit ihren Familien leben zu können.
Ab den 1970er Jahren reisten viele jüdische Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion über Wien nach Israel aus. Viele Familien blieben auch in Österreich und begannen hier eine neue Existenz aufzubauen. Der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien war es immer ein wichtiges Anliegen, die Gemeindemitglieder aus den Staaten der ehemaligen UdSSR bei der Integration größtmöglich zu unterstützen. Die Einrichtung einer hochprofessionellen Sozialberatungsstelle, die Errichtung von jüdischen Kindergärten, Schulen und einem Elternheim waren und sind bis heute unverzichtbare Maßnahmen für eine gelungene Integration, die gleichzeitig ein Leben in jüdischer Tradition ermöglichen. Die Basis dazu bilden damals wie heute die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller österreichischen Bürger.
Anlässlich 150 Jahre Inkrafttreten der Dezemberverfassung und der damit für die Jüdische Gemeinde Wien verbundenen Bedeutung, plant die Israelitische Kultusgemeinde im ersten Halbjahr 2018 eine große Festveranstaltung.
Im Jahre 1867 wurde im sogenannten Österreichisch-Ungarischen Ausgleich, einer Vereinbarung durch die das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt wurde, die rechtliche Gleichstellung der Juden in Österreich und Ungarn verankert. Das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867, auch Dezemberverfassung genannt, beinhaltete ein Gesetz, das die Gleichbehandlung aller Bürger vorsah, die Unverletzlichkeit des Privateigentums und der Privatsphäre garantierte und Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährte. Damit wurde auch den Juden Österreichs die rechtliche Gleichstellung gewährt. Der Paragraph 19 besagte:
„Alle Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache“
Erstmals in ihrer Geschichte wurden Juden in ganz Österreich der ungehinderte Aufenthalt und die Religionsausübung gestattet. Zu dieser Zeit lebten 40.000 Juden in Wien, mehr als in Prag, Krakau und Lemberg. Der Großteil war aus der ungarischen Reichshälfte eingewandert, viele kamen aber auch aus Böhmen, Mähren und Galizien. Seit jeher haben sich jüdische Einwanderer den vorherrschenden Bedingungen im jeweiligen Land angepasst, in dem verständlichen Bestreben als gleichberechtigter Bürger mit allen Rechten und Pflichten in Frieden mit ihren Familien leben zu können.
Ab den 1970er Jahren reisten viele jüdische Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion über Wien nach Israel aus. Viele Familien blieben auch in Österreich und begannen hier eine neue Existenz aufzubauen. Der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien war es immer ein wichtiges Anliegen, die Gemeindemitglieder aus den Staaten der ehemaligen UdSSR bei der Integration größtmöglich zu unterstützen. Die Einrichtung einer hochprofessionellen Sozialberatungsstelle, die Errichtung von jüdischen Kindergärten, Schulen und einem Elternheim waren und sind bis heute unverzichtbare Maßnahmen für eine gelungene Integration, die gleichzeitig ein Leben in jüdischer Tradition ermöglichen. Die Basis dazu bilden damals wie heute die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller österreichischen Bürger.
Anlässlich 150 Jahre Inkrafttreten der Dezemberverfassung und der damit für die Jüdische Gemeinde Wien verbundenen Bedeutung, plant die Israelitische Kultusgemeinde im ersten Halbjahr 2018 eine große Festveranstaltung.