Chamezverkauf

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Ales krivec qn nq go cn bg0 unsplash

Vor Pessach ist es empfehlenswert, den im eigenen Besitz befindlichen Chamez einem Nichtjuden zu verkaufen. Dieser Verkauf trifft sowohl für richtige Chamez-Produkte zu, also Esswaren, welche explizit mindestens eine der fünf Getreidesorten beinhalten und die nicht entsorgt werden können, als auch für Produkte, Medikamente etc., von denen man nicht weiß, ob sie Chamez beinhalten. Damit wird auf einfachem Wege vermieden, das Tora-Verbot des Besitzes von Chamez an Pessach zu übertreten.

Da der Verkauf von Chamez normalerweise nicht, wie im Handel üblich, mit einem physischen Austausch von Geld gegen Ware vollzogen wird (andere Erwerbswege sich jedoch halachisch komplizierter gestaltet), ist es Brauch, das Orts-Rabbinat mit dem Verkauf des eigenen Chamez zu beauftragen und zu bevollmächtigen.

Während der Pessachtage gehört der Chamez vollständig und absolut dem nichtjüdischen Käufer, weswegen ihm auch Zugang zu selbigem gewährleistet werden muss. Damit man nicht selbst irrtümlicherweise vom Chamez genießen könnte, soll er in Schränken oder Räumen verschlossen und gekennzeichnet werden. Chamez, welcher vom Käufer während Pessach nicht beansprucht wurde, wird nach Ende des Festes vom Rabbinat für die Auftraggeber zurückgekauft und ist sodann zum Verzehr wieder erlaubt.

Folgende Vollmacht können Sie bis Freitag Mittag, 19. April 2024 um 12:00 Uhr, dem Rabbinat ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen, per Mail (rabbinat@ikg-wien.at), Fax (+43/1 - 531 04 155) oder postalisch (Seitenstettengasse 4, 1010 Wien).

Pessach sameach wekascher! Ein fröhliches Pessachfest!