NOVEMBERPOGROM

Der Begriff "Reichskristallnacht" wurde von den Nationalsozialisten geprägt. Er ist eine zynische Umschreibung der Greueltaten die in der Nacht des 10. Novembers 1938 stattfanden.

Das Attentat von Herschel Grynszpan, Sohn jüdischer Flüchtlinge, auf den deutschen Diplomaten Ernst vom Rath, bildet den Vorwand für das reichsweite Pogrom.


Zahlreiche jüdische Geschäfte (7500), Synagogen und Bethäuser wurden von der Gestapo geplündert, zerstört und anschließend angezündet. Es wurden auch Juden in ihren Wohnungen überfallen, gedemütigt, misshandelt, ermordet oder verhaftet.







Der Wortteil "Kristall" kommt von den immensen Glasschäden die sich auf rund 6 Millionen Reichsmark beliefen. In einem Brief vom 17. November 1938 der Linzer Polizeistelle an den SD-Führer des SS-Oberabschnittes Donau, Wien, wurde diese Schreckensnacht sehr verharmlost: "Der Aktion gegen die Juden im Bereich des Gaues Oberdonau ist auf Grund der Tatsache, daß im Gaugebiet nur rund 650 Juden vorhanden sind, keine übermäßig große Bedeutung beizumessen."

Bei einer "Besprechung der Judenfrage" vom 12. November 1938, meinte Göring, daß sich die Deutschen mit den Protestaktionen in das eigene Fleisch geschnitten haben, da erstens, die Versicherungen den Juden die angerichteten Schäden ersetzen und zweitens, Volksgüter zerstört wurden. Ein wichtiges Thema bei dieser Zusammenkunft ist ebenfalls die Frage, wie den geschädigten Deutschen ihr Eigentum ersetzt werden kann. Die allgemeinen Schäden (Sachschaden, Inventar und Warenschaden), wurden auf mehrere 100 Millionen RM geschätzt. Als Sühneleistung wegen der, angeblich, feindlichen Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Reich und Volk, verlangt Göring die Zahlung von 1 Milliarde RM an das deutsche Reich.


Die Aktionen gegen die Juden in Wien

Am 9. November gegen 23.00 Uhr erhielt die SS in Wien die ersten Anweisungen zum Beginn der Aktion. Um 2:10 Uhr derselben Nacht (10. November) wurden auch alle Staatspolizeileitstellen und Sicherheitsdienst-Abschnitte durch ein Telegramm vom geplanten Pogrom verständigt: "Es werden in kürzester Frist in ganz Deutschland Aktionen gegen Juden, insbesondere gegen deren Kultusgemeinden und Synagogen stattfinden. Sie sind nicht zu stören. Jedoch ist im Benehmen mit der Ordnungspolizei sicherzustellen, daß Plünderungen und sonstige besondere Ausschreitungen unterbunden werden."

Ausführlich wird auch die Polizei über die einzuhaltende Prozedur bei der Organisierung des Massenpogroms instruiert. In einem Befehl vom 9. November heißt es dazu auszugsweise: "In Geschäftsstraßen ist besonders darauf zu achten, daß nichtjüdische Geschäfte unbedingt gegen Schäden gesichert werden... Ausländische Staatsangehörige dürfen - auch wenn sie Juden sind - nicht belästigt werden... Sobald der Ablauf der Ereignisse dieser Nacht die Verwendung der eingesetzten Beamten hiefür zuläßt, sind in allen Bezirken so viele Juden - insbesondere wohlhabende festzunehmen, als in den vorhandenen Hafträumen untergebracht werden können... Nach Durchführung der Festnahme ist unverzüglich mit den zuständigen Konzentrationslagern wegen schnellster Unterbringung der Juden in den Lagern Verbindung aufzunehmen."

"Erfahrungsbericht über die Judenaktion" des SD-Unterabschnittes-Wien
an den SD-Führer des SS-Oberabschnittes Donau vom 18. November 1938.
(Trittner Bericht)

"Die Zerstörung der Tempel und Bethäuser erfolgte in Wien in den meisten Fällen durch Werfen von Handgranaten im Inneren der Tempel und durch Anzünden des Mobilars derselben. Bei den Geschäften wurden etwas solidere Methoden angewandt. In den jüdischen Wohnungen kam es verschiedentlich zu sinnlosen Zerstörungen von Einrichtungsgegenständen, usw. Die Ortsgruppenleiter, die mit Hilfe ihrer Mitarbeiter die Beschlagnahmungen durchführten, befolgten teilweise strikte die Weisungen der Kreisleitungen, teils handelten sie nach eigenem Ermessen und ließen die Judengeschäfte ausräumen, wobei es mitunter zu unkontrollierbaren Verteilungen von Sachwerten kam.

Die größeren Aktionen, nämlich die gegen die Tempel und Bethäuser, wurden fast ausschließlich von der SS durchgeführt. Auf besonders gute Tarnung legte man scheinbar keinen besonderen Wert. Der unbefangene Beobachter hatte sofort den Eindruck, daß es sich hier um anbefohlene und organisierte Aktionen handelte.

Die Aktionen gegen die Geschäfte und Wohnungen wurden in der Hauptsache von politischen Leitern und SA-Angehörigen durchgeführt, wobei die allgemeine SS im Einvernehmen mit den Parteistellen vorging. In einigen Bezirken beteiligte sich vereinzelt auch die HJ, welche meist in roher Weise gegen die Juden vorging, was allgemein sehr ungünstig aufgenommen wurde...

Die Aktionen gegen Wohnungen und Geschäfte wären disziplinierter durchzuführen gewesen, in vielen Fällen wurde sinnlos zerstört und auch geplündert, bzw. bei den Transporten gestohlen. In einigen Bezirken ließen die Ortsgruppenleiter die Wohnungen räumen und lagerten die Waren und Einrichtungsgegenstände bei den NSV-Stellen, nach vorheriger Inventuraufnahme ein... Diese Konfiskationen und sinnlosen Zerstörungen riefen naturgemäß bei der Bevölkerung schärfste Ablehnung hervor. Die Behandlung der Juden war zum Großteil eine sehr harte Maßnahme und artete meist in brutale Züchtigungen aus. Das Bekanntwerden dieser Einzelheiten wirkte auf die allgemeine Stimmung drückend, wodurch auch die anfängliche günstige Aufnahme der Gesamtaktion mit der Zeit in Mitleidenschaft gezogen wurde.

In Wien wurden ungefähr 4038 Geschäfte gesperrt. Im Kreis I allein wurden 1950 Judenwohnungen ausgeräumt... Die Durchführung der Aktion lediglich durch die SS hätte den Vorteil gehabt, daß in weitgehendstem Maße die Disziplin gewahrt worden wäre. Bei kommenden Anlässen wäre es sehr wichtig, den verschiedenen Rollenkommandos SD-Angehörige mitzugeben, welche die Aufgabe hätten, SD wichtiges Material usw. vor der Zerstörung zu retten."
(Quelle: Dokumentationsarchiv des österr. Widerstandes (Hg.): Widerstand und Verfolgung in Wien 1934-1945, Band 3, S. 282-283)